Erste Urkunde �ber Erhalt und Verwaltung
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Wir, Hoger der Jüngere von Vredeberc (Friedensburg), tun zur Kenntnis der Lebenden
und zur Erinnerung der Künftigen allen kund und bezeugen mit der vorliegenden Urkunde,
dass die unten aufgeführten Güter, nämlich die Stadt (civitas) Lucin (Lützen) mit ihrem Zubehör,
wie sie der ehrwürdige Herr Friedrich, Bischof zu Merseburg, besessen hat, und Einkünfte von 4 Mark in Zseseme (Zöschen) und Einkünfte von 5 Mark in Dolzk (Dölzig)
von dem bereits genannten Herrn Bischof und der Merseburger Kirche erhalten haben und besitzen sollen unter der Bedingung, dass es uns frei stehe, den Nießbrauch
und die Verfügung ebendieser Güter zu haben Zeit unseres Lebens unter der Voraussetzung,
dass wir diese Güter weder im Ganzen noch teilweise (an jemanden) verlehnen, verkaufen, vertauschen, noch auf sonstwelche Art der Veräußerung der Merseburger Kirche
entreissen dürfen. Falls uns aber, wenn Gott seinen gnädigen Beistand nicht versagt, ein oder mehrere eheleibliche Erben zuteil werden sollten, so sollen die vorgenannten
Güter als Lehen auf sie übergehen, und sie sollen der Merseburger Kirche und dem Herrn Bischof - der zu dieser Zeit sein wird - wie es üblich ist, den erforderlichen
Treueeid leisten. Zur Erinnerung an dieses Abkommen haben wir die vorliegende Urkunde durch Anhängen unseres Siegels bekräftigen lassen.
Gegeben zu Merseburg, im Jahre des Herrn 1269, am 09. Juni Übersetzung der Original - Urkunde Nr. 72 des Domstiftsarchivs Merseburg |








